Das heimliche Abstreifen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs – im Sprachgebrauch „Stealthing“ genannt – beschäftigt zunehmend die deutschen Strafgerichte. Mit einem richtungsweisenden Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun die Leitplanken für die strafrechtliche Bewertung nach § 177 StGB (Sexueller Übergriff; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) neu gezogen.
Die aktuelle Entscheidung des BGH (Az. 4 StR 11/24)
Mit Beschluss vom 25.09.2024 hat der BGH klargestellt: Wer dem Geschlechtsverkehr nur unter der ausdrücklichen Bedingung einer Kondomnutzung zustimmt, willigt nicht in ungeschützten Verkehr ein.
Wird das Kondom heimlich entfernt und die Penetration fortgesetzt, geschieht dies gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person. Die Folge:
- Bei vaginaler Penetration greift in der Regel das Regelbeispiel der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB).
- Das Einverständnis ist laut BGH nicht „teilbar“ – die Zustimmung zu geschütztem Verkehr gilt nicht als Freibrief für ungeschützten Verkehr.
Warum die Verteidigung bei Stealthing-Vorwürfen komplex ist
Für Beschuldigte wiegt der Tatvorwurf schwer. Da im Sexualstrafrecht oft hohe Freiheitsstrafen drohen, ist eine präzise Analyse der Beweislage unerlässlich. Da es beim Stealthing oft zu Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt, stehen folgende Fragen im Fokus:
- Kommunikation: Wurde die Bedingung (Kondompflicht) tatsächlich eindeutig und für den Beschuldigten erkennbar kommuniziert?
- Vorsatz: War dem Beschuldigten bewusst, dass er gegen den erklärten Willen handelt?
- Beweiswürdigung: Gibt es objektive Anhaltspunkte für die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers oder bestehen erhebliche Zweifel?
Verteidigungsstrategien im Sexualstrafrecht
Eine effektive Verteidigung bei Sexualdelikten setzt fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung voraus. Mögliche Ansätze sind:
- Analyse der situativen Dynamik: Gab es Signale, die auf ein geändertes Einverständnis hindeuteten?
- Subjektive Tatseite: Prüfung, ob ein Tatbestandsirrtum vorlag.
- Prozessuale Fehler: Kontrolle von Strafanträgen und formellen Voraussetzungen.
Wichtiger Hinweis: Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Stealthing oder Vergewaltigung eingeleitet wurde, gilt: Schweigen ist Ihr Recht. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei, ohne vorher mit einem Fachanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben.