In vielen Strafverfahren – insbesondere im Sexualstrafrecht – steht häufig nur eines im Raum: die Aussage der mutmaßlich geschädigten Person gegen die des Beschuldigten. Wenn weitere objektive Beweismittel wie DNA-Spuren oder Videoaufnahmen fehlen, herrscht bei Betroffenen große Unsicherheit. Kann man allein auf Grundlage einer einzigen belastenden Aussage verurteilt werden?
Die klare Antwort lautet: Ja, eine Verurteilung ist grundsätzlich möglich. Allerdings sind die Anforderungen an die Beweiswürdigung durch das Gericht in einer solchen Konstellation extrem hoch.
BGH-Urteil 2025: Hohe Hürden für die Beweiswürdigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 18. September 2025 (Az. 2 StR 96/25) erneut betont, dass Gerichte eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung vornehmen müssen. Es genügt nicht, einer Aussage schlicht zu „glauben“.
Das Gericht muss folgende Faktoren zwingend prüfen und im Urteil nachvollziehbar darstellen:
- Inhalt und Detailreichtum: Wie genau schildert der Zeuge das Geschehen?
- Entstehungsgeschichte: Wie kam es zur Anzeige?
- Mögliche Belastungsmotive: Gibt es einen Grund für eine Falschaussage?
- Konstanz der Angaben: Bleibt die Geschichte über die Zeit hinweg gleich?
Die zentrale Rolle der Konstanzanalyse
Weichen Aussagen in unterschiedlichen Vernehmungen (z. B. bei der Polizei und später vor Gericht) voneinander ab, muss sich das Gericht detailliert damit auseinandersetzen. Werden frühere Aussagen im Urteil nicht vollständig wiedergegeben, kann dies ein schwerer Rechtsfehler sein.
Im entschiedenen Fall hob der BGH Teile eines Urteils auf. Das Landgericht hatte den Angeklagten verurteilt, ohne die frühere polizeiliche Aussage der Zeugin ausreichend zu dokumentieren. Eine revisionsrechtliche Überprüfung war dadurch unmöglich. Dies zeigt, wie wichtig eine präzise Dokumentation im Strafrecht ist.
Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ für Beschuldigte?
Zunächst die wichtigste Erkenntnis: Diese Konstellation führt nicht automatisch zum Freispruch, aber auch keineswegs zur sicheren Verurteilung. Da objektive Beweise fehlen, wird die Aussage der Gegenseite unter das juristische Mikroskop gelegt. Jede Unstimmigkeit und jede Veränderung in der Darstellung kann entscheidend sein.
So arbeitet eine erfahrene Strafverteidigung
Eine effektive Verteidigung setzt genau an den Schwachstellen der Belastungsaussage an:
- Widerspruchsanalyse: Vergleich sämtlicher Protokolle von Polizei und Ermittlungsrichter.
- Prüfung von Suggestion: Wurden dem Zeugen Antworten in den Mund gelegt?
- Hinterfragen von Eigeninteressen: Gibt es verdeckte Konfliktlagen zwischen den Parteien?
- Antragstellung: Sicherstellung, dass alle entlastenden Details in die Hauptverhandlung eingeführt werden.
Fazit: Verteidigung kann Verurteilungen verhindern
Gerichte dürfen Zeugenaussagen nicht selektiv würdigen. Sie müssen alle Umstände – auch die, die für den Angeklagten sprechen – in eine Gesamtschau einbeziehen. Geschieht dies nicht, ist das Urteil angreifbar.
Gerade in Verfahren wegen Sexualdelikten ist die rechtzeitige Weichenstellung durch einen spezialisierten Anwalt oft der einzige Weg zu einem gerechten Ergebnis oder einem Freispruch.
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