Vorwurf Vergewaltigung oder
sexuelle Belästigung?
Ihr Strafverteidiger im Sexualstrafrecht hilft bundesweit.
Dr. Ademir Karamehmedovic –
Ihr Ansprechpartner im Sexualstrafrecht
Als spezialisierter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht weiß ich: Ein Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht ist für Beschuldigte eine immense Belastung. Ob der Vorwurf der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder der sexuellen Belästigung gemäß §§ 174 ff. StGB im Raum steht: Ihre soziale und wirtschaftliche Existenz ist unmittelbar bedroht.
Handeln Sie jetzt. Je früher ein spezialisierter Rechtsanwalt die Akte beantragt, desto größer sind die Chancen, das Verfahren diskret einzustellen, noch bevor es zu einer öffentlichen Anklage kommt.
Hier finden Sie uns –
Kanzlei Karamehmedovic
Unsere Kanzlei liegt zentral in Berlin-Wilmersdorf und Baden-Baden. Ich verteidige Mandanten denen eine Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexuelle Belästigung vorgeworfen wird sowohl regional als auch bundesweit.
Berlin:
Konstanzer Str. 10,
10707 Berlin
Baden-Baden:
Gutenbergstrasse 14,
76532 Baden-Baden
Bürozeiten:
Mo. – Do.: 08:30 – 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 – 15:00 Uhr
Telefon: +49 30-51650762
E-Mail: info@kara-kanzlei.de
FAQ: Das müssen Sie bei einem Vorwurf im Sexualstrafrecht wissen
1. Vorladung von der Polizei erhalten – was tun?
Erscheinen Sie nicht zur Vernehmung. Denn Sie müssen sich als Beschuldigter nicht selbst belasten. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Wir sagen den Termin für Sie ab und fordern die Ermittlungsakte an. Erst nachdem wir Akteneinsicht erhalten haben, entwickeln wir eine Strategie.
2. Aussage gegen Aussage: "Die Zeugin lügt – werde ich freigesprochen?"
Im Sexualstrafrecht fehlen oft objektive Beweise (DNA, Video). Es steht oft Aussage gegen Aussage. Ein Freispruch ist jedoch kein Selbstläufer. Unsere Aufgabe als Verteidiger ist es, die Glaubhaftigkeit der Aussage zu erschüttern, Widersprüche aufzudecken und Belastungsmotive (Falschbeschuldigung) darzulegen.
3. Schutz vor Vorverurteilung und sozialer Ausgrenzung
Ein Vorwurf der Vergewaltigung führt oft dazu, dass Freunde, Familie oder Arbeitgeber sich abwenden. Unser oberstes Ziel ist die Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsstadium. So vermeiden wir eine öffentliche Hauptverhandlung und schützen Ihren Ruf und Ihre Karriere.
4. Werden WhatsApp, Instagram und Chats ausgewertet?
Ja, die digitale Kommunikation ist heute das zentrale Beweismittel. Die Polizei wertet Chats jedoch oft einseitig aus. Wir rücken den Kontext und entlastende Nachrichten wieder in den Fokus, die von den Behörden oft übersehen werden.
5. Soll ich mein Handy freiwillig herausgeben?
Nein. Geben Sie keine Geräte heraus, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Wir prüfen strategisch, welche Daten für Ihre Verteidigung hilfreich sind und ob eine bereits erfolgte Beschlagnahme rechtmäßig war.
6. Was, wenn ich mich selbst nicht genau an den Vorfall erinnere?
Das ist menschlich und kommt häufig vor. Wir helfen Ihnen dabei, die Geschehnisse in einem geschützten Rahmen nachzuvollziehen und ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen. So verhindern wir, dass Sie sich durch unbedachte Äußerungen selbst belasten.
7. Kontaktaufnahme zum mutmaßlichen Opfer?
Auf keinen Fall. Kontaktversuche mit der Zeugin können als Druck ausgelegt werden, neue Vorwürfe (bspw. Stalking) auslösen oder bereits bestehende Aussagen der Zeugin „nachschärfen“. All das gilt es zu verhindern.
8. Kann ein Verteidiger wirklich etwas „retten“?
Ein erfahrener Strafverteidiger im Sexualstrafrecht kann oft schon im Ermittlungsverfahren die entscheidenden Weichen stellen – nicht durch Tricks, sondern durch gezieltes und strategisches Vorgehen.
Was ein spezialisierter Anwalt konkret erreichen kann:
- ein Gerichtsverfahren verhindern,
- Tatvorwürfe reduzieren,
- den Strafrahmen massiv senken,
- eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden oder
- Nebenfolgen (Berufsverbot, Eintragung im Führungszeugnis) verhindern.
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