Vorwurf Vergewaltigung oder
sexuelle Belästigung?
Ihr Strafverteidiger im Sexualstrafrecht hilft bundesweit.
Dr. Ademir Karamehmedovic –
Ihr Ansprechpartner im Sexualstrafrecht
Als spezialisierter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht weiß ich: Ein Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht ist für Beschuldigte eine immense Belastung. Ob der Vorwurf der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder des sexuellen Missbrauchs gemäß §§ 174 ff. StGB im Raum steht: Ihre soziale und wirtschaftliche Existenz ist unmittelbar bedroht.
Handeln Sie jetzt. Je früher ein spezialisierter Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt, desto größer sind die Chancen, das Verfahren diskret einzustellen, noch bevor es zu einer öffentlichen Anklage kommt.
Hier finden Sie uns –
Kanzlei Karamehmedovic
Unsere Kanzlei liegt zentral in Berlin-Wilmersdorf und Baden-Baden. Wir vertreten Mandanten im Sexualstrafrecht sowohl regional als auch bundesweit.
Berlin:
Konstanzer Str. 10,
10707 Berlin
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76532 Baden-Baden
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Mo. – Do.: 08:30 – 18:00 Uhr
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E-Mail: info@kara-kanzlei.de
FAQ: Das müssen Sie bei einem Vorwurf im Sexualstrafrecht wissen
1. Ladung von der Polizei erhalten – was tun?
Erscheinen Sie nicht zur Vernehmung. In Deutschland müssen Sie sich als Beschuldigter nicht selbst belasten. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Wir sagen den Termin für Sie ab und fordern die Ermittlungsakte an. Erst nach Akteneinsicht wird eine Strategie entwickelt.
2. Aussage gegen Aussage: "Die Zeugin lügt – werde ich freigesprochen?"
Im Sexualstrafrecht fehlen oft objektive Beweise (DNA, Video). Es steht oft Aussage gegen Aussage. Ein Freispruch ist jedoch kein Selbstläufer. Unsere Aufgabe als Verteidiger ist es, die Glaubhaftigkeit der Aussage zu erschüttern, Widersprüche aufzudecken und Belastungsmotive (Falschbeschuldigung) darzulegen.
3. Schutz vor Vorverurteilung und sozialer Stigmatisierung
Ein Vorwurf der Vergewaltigung führt oft dazu, dass Freunde, Familie oder Arbeitgeber sich abwenden. Unser oberstes Ziel ist die Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsstadium. So vermeiden wir eine öffentliche Hauptverhandlung und schützen Ihren Ruf und Ihre Karriere.
4. Werden WhatsApp, Instagram und Chats ausgewertet?
Ja, die digitale Kommunikation ist heute das zentrale Beweismittel. Die Polizei wertet Chats jedoch oft einseitig aus. Wir rücken den Kontext und entlastende Nachrichten wieder in den Fokus, die von den Behörden oft übersehen werden.
5. Soll ich mein Handy freiwillig herausgeben?
Nein. Geben Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt keine Passwörter oder Geräte heraus. Wir prüfen strategisch, welche Daten für Ihre Verteidigung hilfreich sind und ob eine bereits erfolgte Beschlagnahme rechtmäßig war.
6. Was, wenn ich mich selbst nicht genau an den Vorfall erinnere?
Das ist menschlich und kommt häufig vor. Wir helfen Ihnen dabei, die Geschehnisse in einem geschützten Rahmen zu rekonstruieren und ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen. So verhindern wir, dass Sie sich durch unbedachte Äußerungen selbst belasten.
7. Kontaktaufnahme zum mutmaßlichen Opfer?
Auf keinen Fall. Kontaktversuche mit der Hauptbelastungszeugin können als Druck ausgelegt werden, neue Vorwürfe (bspw. Stalking) auslösen oder bereits bestehende Aussagen der Zeugin „nachschärfen“. All das gilt es zu verhindern.
8. Kann ein Verteidiger wirklich etwas „retten“?
Ein erfahrener Strafverteidiger im Sexualstrafrecht kann oft schon im Ermittlungsverfahren die entscheidenden Weichen stellen. Aber nicht durch Tricks, sondern durch gezieltes und strategisches Vorgehen. Ein auf die Verteidigung von Sexualdelikten spezialisierter Anwalt kann in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren verhindern, Tatvorwürfe reduzieren, Strafrahmen massiv senken, eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden oder Nebenfolgen (Berufsverbot, Eintragung im Führungszeugnis) verhindern.
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