BGH zur Nachstellung (§ 238 StGB) – Wann werden wiederholte Kontaktaufnahmen zur Straftat?

Inhaltsverzeichnis

Mit seinem Beschluss vom 23.08.2022 (Az. 3 StR 247/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Hürden für eine Verurteilung wegen Nachstellung (§ 238 StGB) präzisiert. Für Beschuldigte in Stalking- oder Gewaltschutzverfahren ist diese Entscheidung von zentraler Bedeutung. Sie zeigt auf, dass eine hohe Anzahl von Kontaktversuchen allein noch kein „Stalking“ im strafrechtlichen Sinne bedeutet.

Der Fall: 28 Anrufe trotz Gewaltschutzanordnung

Im zugrunde liegenden Fall versuchte ein Angeklagter innerhalb von nur 15 Stunden insgesamt 28-mal, das Opfer telefonisch zu erreichen. Dies geschah trotz einer bestehenden familiengerichtlichen Gewaltschutzanordnung. In der Vorinstanz wurden diese Anrufe oft pauschal als eine einheitliche Tat bewertet. Der BGH widersprach dieser Sichtweise jedoch deutlich.

Keine automatische Zusammenfassung der Taten

Ein wichtiger Aspekt des Urteils betrifft die sogenannte natürliche Handlungseinheit. Der BGH stellte klar: Einzelne Kontaktaufnahmen dürfen nicht ohne Weiteres zu einer Tat zusammengefasst werden.

Eine solche Einheit liegt nur vor, wenn:

  • die Einzelakte bei natürlicher Betrachtung als ein zusammengehöriges Tun erscheinen.
  • die Handlungen durch ein gemeinsames subjektives Element (einen einheitlichen Willen) verbunden sind.

Da sich die 28 Anrufe über viele Stunden verteilten, fehlte dem Senat hier die notwendige enge Verbindung. Das hat massive Auswirkungen auf die Strafzumessung im Strafrecht.

Voraussetzungen der Nachstellung nach § 238 StGB

Besonders für die Verteidigung in Stalking-Verfahren sind die Ausführungen zur Nachstellung praxisrelevant. Der BGH betont, dass für § 238 StGB zwei zentrale Merkmale erfüllt sein müssen:

  1. Beharrliches Handeln: Dies setzt nicht nur Wiederholung voraus, sondern auch eine innere Haltung der Uneinsichtigkeit und Rechtsfeindlichkeit.
  2. Eignung zur Beeinträchtigung: Die Tat muss geeignet sein, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Allein die Masse an Anrufen belegt diese Voraussetzungen laut BGH nicht automatisch. Es müssen konkrete Feststellungen dazu getroffen werden, wie sehr das Leben des Opfers tatsächlich beeinflusst wurde.

Was bedeutet das Urteil für Beschuldigte?

Die Entscheidung stärkt die Rechte von Beschuldigten. Sie verdeutlicht, dass die Justiz genau prüfen muss, ob die Schwelle zur Kriminalität wirklich überschritten ist. In der Praxis der Kanzlei Karamehmedovic stellen wir deshalb oft folgende Fragen:

  • Kann eine „Beharrlichkeit“ im rechtlichen Sinne wirklich nachgewiesen werden?
  • Gibt es Belege für die behauptete schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensführung?
  • Sind die Handlungen rechtlich als eine Tat oder als Tatmehrheit zu werten?

Fazit: Rechtzeitige Verteidigung ist entscheidend

Der Beschluss des BGH zeigt: § 238 StGB ist keine Auffangnorm für jede Form der intensiven Kontaktaufnahme. Eine differenzierte rechtliche Prüfung ist unerlässlich, um unverhältnismäßige Strafen zu verhindern.

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